Geschichte
Historie
Entstehungsgeschichte der Notfallpraxis Stuttgart
Die Idee einer NFP in Stuttgart ist so alt wie das Thema Notfallpraxen in der gesamten Bundesrepublik.
Dass die Realisierung dann doch erst im Jahre 1996 gelang, mag nicht zuletzt auch mit der sprichwörtlichen schwäbischen Gründlichkeit zu tun haben, mit der man hierzulande neue Aufgaben und Projekte angeht. Die Gründlichkeit hat dann allerdings dazu geführt, dass eine modellhafte Notfallpraxis entstanden ist, deren Vernetzungsgrad von ambulanter und stationärer Medizin auch heute noch als vorbildhaft bezeichnet werden.
Über die Notwendigkeit einer derartigen Einrichtung war man sich schon Ende der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts bei den niedergelassenen Ärzten in Stuttgart im Klaren: der sog. “Sicherstellungsauftrag“, der ja bei den Niedergelassenen liegt, beinhaltet die ambulante Versorgung der Bevölkerung zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Ein Besuchsdienst nachts und am Wochenende existierte zwar zur Versorgung schwerer Erkrankter oder nicht gehfähiger Patienten. Ein Vakuum bestand aber dadurch, dass sämtliche Stuttgarter Krankenhausambulanzen in den Zeiten geschlossener Praxen von den gehfähigen Patienten aufgesucht wurden. Einerseits wurden dadurch die Ambulanzen stark belastet durch Vorhaltung von teurem ärztlichem und nichtärztlichem Personal, andererseits kam es zu einer höheren Anzahl von ungefilterten stationären Einweisungen, die zur Aufblähung des viel kostenintensiveren stationären Betriebs beitrugen.
Die ersten Gedanken gingen dahin, eine nicht am Krankenhaus angesiedelte NFP zu installieren. Dies scheiterte am Raumproblem und an der Anschubfinanzierung. Halbwegs finanzierbare Mieträume in der Stuttgarter Innenstadt waren nicht zu finden und die Ausstattung alleine schon mit einem Röntgengerät hätte die Möglichkeiten der Ärzteschaft völlig überfordert. Zudem hätten diese Räume unter der Woche tagsüber leer gestanden – eine völlig unwirtschaftliche Situation also.
Als Anfang der 90er Jahre des verg. Jahrhunderts der Ruf nach ambulanten-stationärer Verzahnung lauter wurde, hat man auch in Stuttgart ab ca. 1994 ernsthaft an eine Kooperation mit einem Krankenhaus gedacht. Entsprechende Gespräche, dann auch Verhandlungen wurden mit verschiedenen Stuttgarter Hospitälern geführt, führten aber trotz zähen Ringens nicht zum Ziel. Man stritt sich um die Höhe von Mietzahlungen, um Einnahmeausfälle durch Wegfall von Notfallpatienten etc.,etc..
Schließlich erklärte sich im Sommer 1995 das Marienhospital bereit, sich ohne größere finanzielle Vor- oder Unterhaltsleistungen in eine Kooperation mit den Niedergelassenen zu begeben. Unterstützung erfuhren beide Seiten durch eine erfreulich konstruktive Haltung der AOK BW, die, inzwischen auch gefolgt von den anderen Kassen, anfallende Leistungen extrabudgetär zu festem Punktwert zu vergüten sich erbot.
Es folgte dann die Vereinsgründung „Notfallpraxis Stuttgart e.V.“. Die Rechtsform „Verein“ bietet etliche Vorteile, unter anderem die Zulassung zur Gemeinnützigkeit und die Nichtveranlagung zu diversen Steuerarten.
In den Vorstand des Vereins werden von der KVBW und der Ärzteschaft Stuttgart niedergelassene Ärzte gewählt. Außerdem gehört dem Vorstand immer ein Vertreter des Marienhospitals an. Zwischen dem Verein Notfallpraxis e.V. und dem Rechtsträger des Marienhospitals wurde sodann eine Koopertationsvereinbarung entwickelt, auf deren Grundlage der Betrieb der Notfallpraxis in den Ambulanzräumen des Krankenhauses stattfindet.
Darin werden die Betriebszeiten wochentags von 19-7 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr geregelt, wird der Dienst für die Niedergelassenen von 19 Uhr bis 1 Uhr morgens festgesetzt und die Dienstübernahme am 1 Uhr früh bis 7 Uhr morgens durch Fachärzte des Krankenhauses. Dies gilt für Internisten/Allgemeinmediziner und Chirurgen/Orthopäden. Abweichende Regelungen für HNO- und Frauenärzte.
Geregelt wird darin auch die Vergütung des Krankenhauses für in Anspruch genommene Leistungen, insbesondere Röntgenleistungen. Das nichtärztliche Personal der NFP, also die medizinischen Fachangestellten nehmen in unserem Konstrukt eine gewisse Zwitterstellung ein. Einerseits arbeiten sie nicht am Krankenhaus sondern ausschließlich für die Notfallpraxis, andererseits sind sie aber vom Marienhospital nach Vorgabe des AvR angestellt – wobei jedoch sämtliche anfallenden Kosten von der Notfallpraxis ersetzt werden. All dies hat ausschließlich praktisch-organisatorische Gründe.
Mit der Gründung der Notfallpraxis Stuttgart ist bereits vor über 10 Jahren der Forderung nach Effizienzsteigerung und Kostenminimierung am ambulant-stationären Knoten nachgekommen worden. Hohe Patientenzahlen und eine große Akzeptanz in der Bevölkerung beweisen das Erfolgsmodell.